GGS Am Weyer

Hügelst. 19

46539 Dinslaken

Sekretariat

02064 / 93059

OGS

02064 / 471970

GGS Am Weyer

Hügelst. 19, 46539 Dinslaken

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02064 / 93059

OGS

02064 / 471970

Schulgremien

Schulpflegschaft im Jahr 2024/25

Vorsitzende: Herr Bienia (3b)
Stellvertreterin: Frau Beeker (1b)

Klasse 2a: Frau Rodarius (Eichhörnchenklasse)
Frau Holzmann, Herr Nohlen

Klasse 2b: Frau Schöneberg (Eulenklasse)
Frau Scherüble, Frau Ionescu

Klasse 2c: Frau Schmidt (Äffchenklasse)
Frau Schälike, Frau Kobelt

Klasse 3a: Frau Baldig (Pinguinklasse)
Frau Smolnik, Frau Alan

Klasse 3b: Frau Wewering (Bienenklasse)
Herr Cavdar, Herr Bienia

Klasse 4a: Frau Förster (Waschbärenklasse)
Frau Vosen, Frau Ramadan

Klasse 4b: Frau Steimann (Eisbärenklasse)
Frau Bauer-Bitter, Herr Erhardt

Klasse 1a: Frau Diefenbach (Löwenklasse)
Herr Houban, Frau Burczik

Klasse 4b: Frau Groß-Wallenhorst (Fuchsklasse)
Frau Beeker, Frau Gierlings

 

 

 

Schulkonferenz im Schuljahr 2024/25

Lehrer: Herr Melles, Frau Rodarius, Frau Groß-Wallenhorst

Eltern:  Herr Bienia, Frau Beeker, Frau Ionescu

Eilausschuss für kurzfristige Beschlüsse: Herr Melles, Frau Ionescu

Schulparlament

Im Schulparlament sitzen die Klassensprecher und deren Vertreter gemeinsam mit dem Schulleiter Christof Schraven zusammen. Angelegenheiten, die wichtig für den täglichen Umgang miteinander sind, sind hier Thema. Hier eine Auswahl der Thermen:

  • Öffnungszeiten des Spielhauses
  • Toilettenordnung
  • Rückblick auf unser Schulfest
  • Thema Hausaufgaben
  • Was machen wir an unserem Wir-Tag
  • Auf welches Thema aus dem Schulvertrag achten wir in diesem Monat besonders …

 

Hier möchten wir Ihnen die verschiedenen Mitwirkungsgremien unserer Schule und ihre Aufgaben erklären:

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft dient der unmittelbaren Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten, Schülerinnen einer Klasse und den Lehrkräften, die in dieser einen Klasse unterrichten. Die Erziehungsberechtigten können auch unter sich beraten. Die Schulleitung oder eine beauftragte Lehrkraft und die übrigen Lehrerinnen der Klasse sind berechtigt, an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrem Kreis der Erziehungsberechtigten mit einer Stimme pro Schülerln eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreterln.

  • Art und Umfang der Hausaufgaben
  • Durchführung der Leistungsüberprüfungen
  • Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, (z.B. Klassenausflüge, Feste)
  • Anregungen zur Einführung von Lernmitteln
  • Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, sowie deren Vertretung mit beratender Stimme. Die oder der Schulpflegschaftvorsitzende lädt zur Sitzung ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an der Sitzung teilnehmen. Die Eltern können auch unter sich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit beraten. Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertretungen. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung sollen so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. (Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der Schulpflegschaft, die Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.) Die Anzahl der Mitglieder dieser Konferenz hängt von der Größe der Schule ab. Die Schulkonferenz hat an Schulen mit: bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder, bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder, mehr als 500 Schülerinnen und Schüler 18 Mitglieder. Den Vorsitz hat immer die Schulleitung, allerdings ohne Stimmrecht. Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 Schulgesetz geregelt. Das Schulgesetz unterscheidet je nach Aufgabe der Schulkonferenz zwischen umfassenden Gestaltungsrechten, der Zustimmung zu Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers, der Verabschiedung von Grundsätzen, Vorschlägen oder Stellungnahmen.

Eilt-Ausschuss

Sollten wichtige Thema kurzfristig zur Entscheidung kommen müssen, die Zeit für eine “ordentlich” einberufene Konferenz aber nicht mehr ausreichen, tritt der “Eilt – Ausschuss” zusammen. Er hat dann volle Entscheidungsvollmacht. Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein/e Vertreter/in der Elternschaft;
  • ein/e Vertreter/in der Lehrerschaft;
  • der Schulleiter