GGS Am Weyer

Hügelst. 19

46539 Dinslaken

Sekretariat

02064 / 93059

OGS

02064 / 471970

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Hügelst. 19, 46539 Dinslaken

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OGS

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Offener Ganztag aktuell

Ferienbetreuung/bewegliche Ferientage

In den Ferien und an den beweglichen Ferientagen gelten einige Ausnahmeregelungen für die Betreuung der Kinder. Da wir mit drei weiteren Schulen in Dinslaken kooperieren, findet die Ferienbetreuung nicht immer an Ihrer Stammschule statt. Auch gelten für diesen Zeitraum gesonderte Betreuungszeiten. Die Kinder können in der Zeit von 7-9 Uhr gebracht werden und es stehen flexible Abholzeiten zur Verfügung. Alle Kinder die länger als 13Uhr betreut werden, nehmen verbindlich am Mittagessen teil. Betreuungsschluss ist 16Uhr und der letzte Freitag an der jeweiligen Schule nur bis 14Uhr. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Anmeldebogen oder erkundigen Sie sich in Ihrer Einrichtung. Dies gilt nur für die FERIEN!

Teilnahmeregelungen ab Dezember 2023

Liebe Eltern,
um Ihnen und Ihren Kindern einen möglichst geregelten und strukturierten Ablauf des OGS Betriebes zu gewährleisten, haben wir die Regelungen zur Teilnahme an der OGS schriftlich festgehalten. Unsere Ziel hierbei sind: – den Familien Planungssicherheit zu geben; – den Verwaltungsaufwand für Eltern, Schule und OGS-Leitung zu minimieren; – den Tagesablauf der OGS.-Kinder und Betreuer möglichst störungsfrei zu gestalten;
1. Grundsätzlich nehmen alle bei der OGS angemeldeten Kinder bis mindestens 15:00 Uhr am OGS-Betrieb teil.
2. Für Beurlaubungen aus besonderem Grund, stehen jedem Kind je Schulhalbjahr 4 Möglichkeiten einer Ausnahmeregelung zu Verfügung. Die entsprechenden Vordrucke werden den Familien zu Beginn des Halbjahres ausgehändigt und können von den Familien bei Bedarf genutzt werden.
3. Um den Organisationsaufwand so gering wie möglich zu halten, sind nur 2 zusätzliche Abholzeiten (nach Unterrichtsende oder 14:00 Uhr) möglich.
4. Arzt – und Therapietermine können auch durch Terminbelege (kein Attest nötig) belegt werden.
5. Für Befreiungen an Freitagen beachten Sie bitte die schulischen Sonderregelungen.
6. Befreiungen /Beurlaubungen sind grundsätzlich spätestens am Vortag bis 10 Uhr (für montags bis freitags, 10 Uhr) einzureichen.
7. Trainingstermine in Sportvereinen o.Ä. gelten als Befreiungsgründe. Bitte geben Sie zum Halbjahresbeginn die entsprechende Trainingszeit und die entsprechende Abholzeit (siehe Punkt 3) bei der OGS-Leitung an!